Unsere Fachartikel & Veröffentlichungen

Eine Verlustverrechnung zwischen Kapitalgesellschaften ist im deutschen Steuerrecht grundsätzlich nicht angelegt. Sie können den Verlust der Kapitalgesellschaft zwar feststellen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnen, jedoch ist eine Verrechnung mit Gewinnen einer anderen Kapitalgesellschaft nicht zulässig. Durch die Etablierung einer Organschaft können Sie jedoch eine Verlustverrechnung zwischen Kapitalgesellschaften ermöglichen und dadurch Ihre Steuerlast im Konzern reduzieren.

Früher oder später werden Unternehmer mit der Frage konfrontiert, ob eine Holdingstruktur zu einer steuerlichen Optimierung führt. Eine Holding-Struktur eröffnet dem Unternehmer mehrere Vorteile zu vergleichsweise niedrigen Kosten. Die klassische Holding-GmbH genießt dabei den Vorteil einer nahezu steuerfreien Besteuerung der Gewinnausschüttungen und dem Verkauf von Anteilen an Tochtergesellschaften. Aber nicht nur für erfahrene Unternehmer, sondern auch für Gründer (Start-Ups) kann es sinnvoll sein, über eine Holding Struktur bei der Gründung ihres Unternehmens nachzudenken. Im Folgenden Beitrag wollen wir uns ausgewählte steuerliche Vorteile und Gestaltungen anschauen.

Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, die im Gegensatz zu natürlichen Personen mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer belastet wird. Da es sich bei der GmbH um eine eigene juristische Person handelt, sind Entnahmen von Gewinnen nicht zulässig. Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst Gesellschafter der GmbH sind. Anstelle einer Entnahme erfolgt die Gewinnverteilung bei der GmbH durch eine Ausschüttung. Die Besteuerung einer Gewinnausschüttung wollen wir uns in diesem Beitrag anschauen.